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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist die Kennzeichenerfassung DSGVO-konform?

Ja. Die Parkdauer wird ausschließlich über eine kamerabasierte Kennzeichenerfassung bei Ein- und Ausfahrt gemessen. Liegt kein Parkverstoß vor, werden die erfassten Kennzeichendaten unmittelbar nach der Ausfahrt gelöscht. Grundlage ist das berechtigte Interesse an der Vermeidung von Fremdnutzung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei kostenpflichtigem Parken zusätzlich die Abwicklung des Parkvertrags nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten zur Speicherung und Löschung stehen in den Datenschutzhinweisen auf der Beschilderung.

Wird nur das Kennzeichen erfasst oder auch der Fahrer?

Ausschließlich das Kennzeichen. Die eingesetzte Kennzeichenerfassung ist technisch nur zur Erfassung von Fahrzeugkennzeichen bei Ein- und Ausfahrt ausgelegt. Personen werden weder fotografiert noch identifiziert. Videoaufnahmen werden nicht erstellt.

Ist die Beschilderung der Parkflächen rechtlich ausreichend?

Ja. Die Beschilderung ist ordnungsgemäß in angemessener Höhe und Größe angebracht und enthält alle erforderlichen Hinweise in gut lesbarer Form mit Piktogrammen. So werden alle Nutzer klar über die geltenden Nutzungsbedingungen informiert.

Können berechtigte Nutzer die Fläche weiterhin uneingeschränkt nutzen?

Ja. Berechtigte werden systemseitig registriert, ihre Kennzeichen sind von der Erfassung und daraus resultierenden Zahlungsaufforderungen ausgenommen. Sie können die Fläche uneingeschränkt nutzen.

Wer legt die Höhe der Vertragsstrafe fest, und wer erhält die Einnahmen?

Die Höhe der Vertragsstrafe legen wir individuell mit unseren Auftraggebern fest. loyal parking spricht die Zahlungsaufforderungen als eigenständige Vertragspartei im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus.

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