Antworten rund um digitales Parkraummanagement, Kennzeichenerfassung und die Zusammenarbeit mit loyal parking. Wählen Sie Ihre Perspektive, damit wir Sie direkt zum passenden Bereich führen.

loyal parking ist ein Anbieter für digitales, schrankenloses Parkraummanagement. Wir entwickeln und betreiben Konzepte für private Parkflächen, von der Analyse über die Einrichtung bis zum laufenden Betrieb. Dabei treten wir als eigenständige Vertragspartei auf, sodass unsere Auftraggeber aus Parkraumkonflikten herausgehalten werden.
Parkraumkontrolle schützt eine Fläche vor unberechtigter Nutzung, ohne dass Parken etwas kostet. Fremdparker werden erfasst und von uns bearbeitet, berechtigte Nutzer parken kostenlos weiter. Parkraumbewirtschaftung führt kostenpflichtiges Parken ein, die Einnahmen fließen an den Auftraggeber. Welche Lösung passt, hängt von der Fläche und dem Ziel ab.
Parkraumvermietung erschließt ungenutzte Stellplätze als Einnahmequelle, in zwei Varianten. Beim Feierabendparken vermieten Sie freie Stellplätze außerhalb Ihrer Öffnungszeiten, spontan und ohne Registrierung. Beim Dauerparken schließen Parkende einen Dauerparkvertrag direkt mit loyal parking ab. In beiden Fällen erhalten Sie die Einnahmen ohne Verwaltungsaufwand.
Wir betreuen Parkflächen im Einzelhandel, in der Immobilienverwaltung, im Gesundheitswesen, in der Gastronomie und in der Hotellerie. Entscheidend ist die Nutzungssituation auf Ihrer Fläche, nicht die Branche. Im Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welches Konzept zu Ihrem Standort passt.
Wir bieten digitales, schrankenloses Parkraummanagement per automatischer Kennzeichenerfassung: Messung der Parkdauer, Überwachung der Höchstparkdauer und automatische Nachverfolgung von Falschparkern. Dazu kommen Parkraumkontrolle, Parkraumbewirtschaftung mit Zahlungsabwicklung am Automaten oder online sowie Parkraumvermietung über Feierabendparken und Dauerparken. Auslastung und Statistiken sehen Sie in Echtzeit im Partnerportal. Ergänzend binden wir eigenständige Freischaltungen per Tablet oder Kundenstopper, Ladepunkte, Restplatzanzeigen und Parkleitsysteme ein. Parkverstöße wickeln wir dabei als eigenständige Vertragspartei ab
Kameras an Ein- und Ausfahrt erfassen automatisch jedes Kennzeichen mit Zeitstempel und bilden daraus einen vollständigen Parkvorgang. Wir prüfen diesen Vorgang gegen die ausgeschilderten Parkbedingungen und filtern freigeschaltete Kennzeichen automatisch heraus. So steuern wir das Parkraummanagement ohne Schranken, Tickets oder manuellen Aufwand.
Die Fläche benötigt klar erkennbare Ein- und Ausfahrten, Montagepunkte für die Kameratechnik, einen Stromanschluss (230V) und mobilen Datenempfang.
Von der Beauftragung bis zur Inbetriebnahme vergehen in der Regel sechs bis acht Wochen. Den genauen Zeitplan besprechen wir im individuellen Beratungsgespräch.
Wartung, technischen Support und Systemüberwachung übernehmen wir vollständig. Als Auftraggeber haben Sie keinen Aufwand.
Jede von uns betreute Parkfläche wird mit individuellen Schildern ausgestattet, die Nutzungsbedingungen und Kontaktinformationen ausweisen. Ergänzend informiert die Beschilderung über Datenschutz, AGB und die Rechte der Betroffenen. Sie ist Voraussetzung für die rechtswirksame Durchsetzung und wurde durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde geprüft und bestätigt.
Kennzeichenerfassung und Parkautomaten gehören uns und bleiben es während der gesamten Vertragslaufzeit. Für den zuverlässigen Betrieb sind wir verantwortlich.
Über Ihr Partnerportal hinterlegen Sie Berechtigungen dauerhaft oder zeitlich befristet, einzeln oder per Listen-Import. Die betreffenden Kennzeichen sind damit von der Kontrolle vor Ort ausgenommen.
Ja. Wir binden vorhandene oder geplante Ladepunkte in Ihr Parkraumkonzept mit ein.
Wir überwachen unsere Kennzeichenerfassung rund um die Uhr über ein mehrstufiges Qualitätssicherungssystem. Automatisches Monitoring, Referenzbildabgleiche, die laufende Auswertung der Erfassungsraten und Rückmeldungen aus dem Kundenservice halten die Erkennungsgenauigkeit auf einem konstant hohen Niveau.
Die Installation der Kennzeichenerfassung und Beschilderung ist in den meisten Konfigurationen kostenfrei. Die Konditionen für den laufenden Betrieb besprechen wir transparent im Beratungsgespräch.
Das hängt von der gewählten Lösung ab. Bei der Parkraumkontrolle trägt sich das Modell in vielen Fällen über die Vertragsstrafen bei Verstößen. Bei der Parkraumbewirtschaftung fließen die Parkeinnahmen an Sie als Auftraggeber. Die genauen Konditionen besprechen wir individuell.
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Konzept und Ihren individuellen Anforderungen. Die genauen Konditionen, einschließlich Laufzeit und Kündigungsfristen, besprechen wir transparent im Beratungsgespräch.
Nein. Die Kennzeichenerfassung ist technisch ausschließlich auf Fahrzeugkennzeichen bei Ein- und Ausfahrt ausgelegt. Personen werden weder fotografiert noch identifiziert. Videoaufnahmen werden nicht erstellt.
Ja. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses an der Vermeidung von Fremdnutzung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei kostenpflichtigem Parken zusätzlich zur Abwicklung des Parkvertrags nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Unser Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass alle Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Liegt kein Parkverstoß vor, werden die Kennzeichendaten unmittelbar nach der Ausfahrt gelöscht. Bei einem Parkverstoß werden die relevanten Daten für die Dauer der Anspruchsdurchsetzung sowie der geltenden steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen auf der Beschilderung.
Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten und offene Fragen?
Alle Angelegenheiten rund um Ihren Parkvorgang klären Sie direkt über unser Vorgangsportal.
Bei Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer erhält der Halter des Fahrzeugs eine Zahlungsaufforderung per Post. Sie enthält alle notwendigen Informationen zu Betrag, Zahlungsfrist und Widerspruchsmöglichkeit.
Die Zahlungsaufforderung enthält den Betrag, die Zahlungsfrist und die Zahlungsdaten. Setzen Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach Ausfahrt mit uns in Verbindung, lassen sich zusätzliche Auslagen für die Halterermittlung vermeiden. Alle Details finden Sie in Ihrem Schreiben und im Vorgangsportal.
Bleibt die Zahlung aus, erhalten Sie zunächst eine Erinnerung. Wird die Forderung weiterhin nicht beglichen, geben wir den Vorgang an unseren Inkassopartner weiter. Wir empfehlen daher, die Zahlungsaufforderung nicht unbeachtet zu lassen, sondern uns bei Fragen über das Vorgangsportal zu kontaktieren.
Sie können den Vorgang zunächst im Vorgangsportal anhand der Beweisfotos mit Zeitstempel selbst prüfen. Bestehen danach weiterhin Zweifel, wenden Sie sich über das Vorgangsportal direkt an uns. Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail, über das Kontaktformular oder per Post.
Als Halter sind Sie zunächst Adressat der Zahlungsaufforderung. Wenn Sie nicht selbst gefahren sind, benennen Sie uns über das Vorgangsportal die Person, die das Fahrzeug zum betreffenden Zeitpunkt geführt hat, mit vollständigem Namen und Anschrift. Ein pauschaler Hinweis, nicht gefahren zu sein, reicht rechtlich nicht aus. Nach Prüfung wenden wir uns an die benannte Person, andernfalls bleibt die Forderung bei Ihnen als Halter bestehen.
Wenn Sie das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Parkvorgangs bereits verkauft hatten, teilen Sie uns das über das Vorgangsportal mit und fügen einen Nachweis bei, zum Beispiel den Kaufvertrag oder die Abmeldebescheinigung. Bei nachgewiesenem Verkauf stellen wir die Forderung ein.
Schildern Sie uns die Situation über das Vorgangsportal und legen Sie nach Möglichkeit einen Nachweis bei, zum Beispiel einen Beleg des Pannendienstes. Wir prüfen jeden Vorgang individuell und beziehen nachgewiesene Sondersituationen in die Prüfung ein.
Kein Problem. Sie haben bis zu 24 Stunden nach der Ausfahrt die Möglichkeit, Ihren Parkvorgang unter Angabe Ihres Kennzeichens unter pay.loyalparking.com nachträglich zu bezahlen.
Unser System arbeitet mit digitaler Kennzeichenerfassung, nicht mit Parkscheiben. Auf den von uns betreuten Parkflächen ist keine Parkscheibe erforderlich und hat keine Gültigkeit. Die zulässige Parkdauer ist am Standort ausgeschildert und gilt für alle Fahrzeuge gleichermaßen.
Nein. Unsere Kennzeichenerfassung ist ausschließlich auf Kennzeichen ausgerichtet, nicht auf allgemeine Videoüberwachung. Aufnahmen zu solchen Ereignissen liegen uns daher nicht vor. Wenden Sie sich bei Unfällen oder Diebstählen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Nein. Die Kennzeichenerfassung ist technisch ausschließlich auf Fahrzeugkennzeichen bei Ein- und Ausfahrt ausgelegt. Personen werden weder fotografiert noch identifiziert, Videoaufnahmen werden nicht erstellt.
Ja. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses an der Vermeidung von Fremdnutzung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei kostenpflichtigem Parken zusätzlich zur Abwicklung des Parkvertrags nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Unser Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass alle Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Liegt kein Parkverstoß vor, werden die Kennzeichendaten unmittelbar nach der Ausfahrt gelöscht. Bei einem Parkverstoß werden die relevanten Daten für die Dauer der Anspruchsdurchsetzung sowie der geltenden steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen auf der Beschilderung.
Schreiben Sie uns, wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Werktage persönlich bei Ihnen.