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FAQ's

Parkende

Wir sind ein Technologieunternehmen, das Mietern und Eigentümern von Parkflächen bei hohem Parkdruck mit einer innovativen und kundenfreundlichen Bewirtschaftung zur Seite steht.

Sie haben einen Parkverstoß begangen, weil Sie gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Parkplatzbesitzers bzw. -betreibers verstoßen haben. Diese AGB sind deutlich auf Hinweisschildern auf den Parkflächen angegeben.

Überall dort, wo Technik im Einsatz ist, kann auch einmal ein Fehler passieren. Dabei liegt unsere Fehlerquote allerdings bei weit unter einem Prozent. Zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie sich falsch behandelt fühlen: service@loyalparking.com.

Ja. Der Strafzettel, im Volksmund „Knöllchen“ genannt, ist kein Verwarnungsgeld, sondern eine Vertragsstrafe. Mit Ihrer Einfahrt auf einen bewirtschafteten Parkplatz sind Sie mit dem Betreiber dieser Parkfläche einen Vertrag eingegangen und akzeptieren automatisch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wir sind vom Betreiber der Parkfläche beauftragt worden, diese AGB durchzusetzen und ggf. Sanktionen er erlassen.

Grundsätzlich ja (siehe Punkt 2). Wer nicht fristgerecht bezahlt, muss mit weiteren Schreiben und immer höheren Forderungen rechnen. Bei Vertragsverstößen kann aber nur der Fahrer belangt werden. Denn nur wer sein Auto auf dem Platz abstellt, schließt den Vertrag mit dem Betreiber.

Falls Sie als Halter des beanstandeten Fahrzeugs selbst nicht widerrechtlich geparkt haben, sollten Sie Personen benennen können, die stattdessen Ihr Auto zum Zeitpunkt der Vertragsstrafe gefahren haben könnten. Wenn Sie den Fahrer nicht nennen oder nennen können, droht Ihnen eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das heißt, Sie müssen versichern, dass Ihr Auto künftig nicht mehr verbotswidrig auf diesem Platz parken wird. Bei einem Verstoß wird eine Vertragsstrafe von mehreren Hundert Euro fällig.

Wir werten jede Parkfläche individuell aus und stellen eine optimale und individuelle Höchstparkzeit zzgl. Karenzzeit ein, sodass Ihnen genug Zeit für Ihren Einkauf bleibt. Ausnahmefälle können geprüft werden. 

Manchmal überschneiden sich geleistete Zahlungen und der Versand von Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Kontaktieren Sie uns und wir werden Ihren Fall sofort überprüfen.

Wir können gern Ihren Fall auf Kulanz prüfen, doch dann müssen Sie anhand von Abschlepp- oder Reparaturrechnungen nachweisen, dass Sie an genau diesem Tag an diesem Ort zu der sanktionierten Uhrzeit eine Panne hatten.

Unsere Kennzeichensensorik-Systeme erfassen ausschließlich das Kennzeichen, nicht etwaige Dokumente hinter der Windschutzscheibe. Wir gewähren bei Überschreitung der Höchstparkdauer grundsätzlich einen Kulanzzeitraum. Gern prüfen wir Ihren Fall auf Kulanz.

Unsere Systeme basieren auf der digitalen Erfassung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- und Ausfahrt. Parkscheiben sind somit ebenso obsolet wie der Einsatz von Kontrolleuren. Sie haben also eine Vertragsstrafe erhalten, weil Sie die in den AGB festgelegte Parkdauer überschritten haben.

Ja, in den AGB´s steht, wie hoch die die Vertragsstrafe maximal sein darf. Diese Begrenzung gilt aber nicht, wenn die jeweiligen Parkverstöße aufeinander folgen. 

Wir beziehen die Daten der Kfz-Halter ausschließlich durch eine rechtlich-legitimierte Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Definitiv! Wir stellen sicher, dass Ihr Datenschutz oberste Priorität hat. Wir erfassen auch nur das Kennzeichen und nicht das gesamte Fahrzeug. Unsere Technik erfüllt die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Unsere Serviceabteilung ist immer für Sie da, doch kann es in Zeiten besonders hohen Anfrageaufkommens zu Verzögerungen und besetzen Leitungen kommen. Grundsätzlich nehmen wir Ihre Anfragen sehr gern schriftlich unter der Email-Adresse service@loyalparking.com entgegen.

Das kommt auf die Vereinbarung mit dem Auftraggeber an. Wir bitten Sie deshalb, die jeweiligen AGB zu beachten, die deutlich sichtbar und gut lesbar auf Schildern auf den Parkflächen angebracht sind.

Das ist leider nicht möglich. Bei unseren Systemen handelt es sich nicht um eine herkömmliche Videoüberwachung. Unsere Sensorik erfasst lediglich Nummernschilder bei der Ein- und Ausfahrt, nicht die Ereignisse auf dem Parkplatz.

Polizei und Ordnungsamt sind staatliche Institutionen, die Parkverstöße im öffentlichen Raum ahnden und entsprechend Halterdaten abfragen dürfen. Für privates Gelände gilt das nicht. Dafür sind wir von unserem Geschäftspartner beauftragt worden und damit automatisch berechtigt, die Daten von Parkenden beim Kraftfahrtbundesamt abzufragen.

Kunden

Weil nur wir Ihnen unsere Expertise, die komplette Installation und Wartung der Anlage sowie die Sanktionierung von Falsch- und Fremdparkern KOSTENLOS anbieten. Freie Parkflächen für Ihre Kunden, kein Ärger und null Kosten für Sie! Damit sind wir einmalig am Markt. Wir kommen gern zu Ihnen für ein informelles Gespräch und eine ausführliche Standortanalyse. Schreiben Sie uns gern unter: info@loyalparking.com oder wenden Sie sich an ….unter der Telefonnummer …..

Unser Unternehmen finanziert sich durch die sog. “Sanktionen”, die von Parksündern, Dauer- und Falschparkern eingezogen werden können. Unsere Geschäftskunden profitieren von unseren Dienstleistungen und unserer Expertise, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen. Dieser Ansatz ermöglicht es Ihnen, Ihre Parkplätze effektiv zu nutzen und Engpässe zu vermeiden. Durch unserer kostenloses Parkraummanagement können Sie Ihre Ressourcen effizienter nutzen, einen reibungslosen Ablauf gewährleisten und ihren Kunden ein angenehmes Parkerlebnis bieten.

Ja, Sie können die Parkraumbewirtschaftung komplett uns überlassen. Durch die Übertragung der Parkraumbewirtschaftung an uns zum Nulltarif können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um die effiziente Nutzung und Verwaltung Ihrer Parkplätze kümmern.

Unsere Partner sind vor allem Handelsunternehmen, die durch die Zusammenarbeit mit LP deutliche Umsatzsteigerungen und immer freie Parkplätze für ihre Kunden verzeichnen. Auch etwaige Probleme mit falsch parkenden Lastkraftwagen oder Vandalismus konnten durch unsere Parkraumbewirtschaftung gelöst werden. Unser Service erspart Ihnen Zeit, Ressourcen, Aufwand und Ärger. Ein zügiges Ein- und Ausfahren führt zu einem besseren Durchlauf auf der Parkfläche und damit zu mehr Kunden ihres Geschäftes. Zusätzlich bieten wir Ihnen Konzepte zur befristeten Vermietung freier Parkflächen etwa an Wochenenden an.

 

Die Installation, der Betrieb und die Wartung der gesamten Anlage kostet Sie NICHTS! Unsere Monteure bauen eine für Sie maßgeschneiderte Anlage für Ihre Parkflächen auf und übernehmen sämtliche damit verbundenen Wartungsarbeiten. Damit und mit der gesamten Sanktionierung von Parksündern, der Ermittlung der Halter, dem Strafzettelversand, der Inkasso-Abwicklung haben Sie nichts zu tun.

Die Daten werden 24 Stunden gespeichert und dann gelöscht.

 

 

Die Kennzeichenanalyse erhalten Sie tagesaktuell.

 

 

Die Analyse wird auf der Webseite veröffentlicht. Eine Ausspielung auf dem Tablet gibt es für Kunden, die keinen oder eingeschränkten Zugang brauchen (z.B. Kassierer). Der Kunde hat im festgelegten Zeitraum uneingeschränkt Zugriff auf die Daten.

Ja, eine solche Liste kann erstellt und tagesaktuell verändert werden. Wir können uns extern auf die Systeme draufschalten. Der Kunde schreibt lediglich eine Mail mit dem oder den Kennzeichen an den Service mit der Bitte, das oder die Kennzeichen freizuschalten. In Einzelfällen (der Kunde hat vergessen, das Kennzeichen freischalten zu lassen) kann der Strafzettel vom Kundenservice storniert werden. Da aber 10€ Bearbeitungsgebühr anfallen ist das nur im Einzelfall möglich.

 

Aktuell noch nicht. Eine solche Möglichkeit der gesteuerten Kontrolle ist allerdings in Planung und wird voraussichtlich zeitnah umgesetzt. 

 

 

Lediglich innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden kann eine Stornierung erfolgen. Danach läuft der Sanktionierungsprozess bereits.

 

 

In der Regel dauert es von der Auftragserteilung bis zur funktionierenden Anlage zur Parkraumüberwachung 6 Wochen. Bedingt durch Engpässe bei der Lieferung von wichtigen Komponenten kann es zu leichten Verzögerungen kommen, doch wir sind zuversichtlich, unsere Anlagen schnell und für Sie problem- und kostenlos in Betrieb zu nehmen.